Umgang mit der Düngeverordnung – was Tierhalter wissen müssen

Lange Zeit wurde verhandelt, nun ist es bereits Realität. Seit dem 01. Juni 2017 gilt die neue Düngeverordnung in Deutschland.  Zwar bestehen für tierhaltende Betriebe, die ihre Flächen zum Futteranbau nutzen, bestimmte Übergangsfristen, doch schon heute müssen sich die Landwirte mit entsprechenden Anpassungsstrategien auf diese Änderungen vorbereiten. Besonders schwer haben es dabei viehhaltende Betriebe in Regionen mit hohen Viehdichten, die im Falle unveränderter Produktionsbedingungen gezwungen sein werden, ihre verfügbaren Flächen auszuweiten bzw. den Tierbesatz zu reduzieren.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Düngeverordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Flexible Düngung

  •  Ermittlung und Dokumentation des schlagbezogenen Düngebedarfs für N und P
  • bundeseinheitliche N-Bedarfswerte für wesentliche Ackerkulturen und Grünland

2. Verfeinerte Bilanzierung

  • Feld-Stall-Bilanz
  • Einführung eines Grundfutterfaktors – Berechnung der Nährstoffabfuhr durch das Grundfutter mithilfe der betriebseigenen Tierbestände

3. Strengere Abstandsregeln

  • 4m zur Böschungskante
  • 5m bei mehr als 10% Gefälle

4. Längere Sperrfristen

  • Ackerland: 1. Oktober bis 31. Januar
  • Grünland: 1. November bis 31. Januar
  • Ausnahmeregelungen beachten!

5. Größere Lagerkapazitäten

  •  6 Monate für Gülle, flüssige Gärreste, Jauche und Sicker­säfte
  • 9 Monate für Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder ohne eigene Ausbringungsflächen
  • 4 Monate für Festmist, Kompost oder feste Gärrück­stände

6. Ausbringung

  • Schleppschläuche bzw. mit Schlitz-oder Injektionstechnik

7. Neue Einbeziehung

  • Einbeziehung von Gärresten pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen, Kompost und Klärschlamm

8. Wiedereinführung der Derogationsregelung

  • höhere N-Ausbringung auf Grünland möglich
  • Erweiterung der Sonderregelung auf Biogasbetriebe

9. Verringerte P-Überschüsse

  • 2018: P-Düngung bis zu 75% des Entzugs
  • 2020: P-Düngung bis zu 50% des Entzugs

10. Strengere N-Salden

  • 2018: max. zulässiger N-Überschuss 50kg N/ha

 

Bayern, Niedersachsen & Co. stehen vor Problemen

Die Universität Hohenheim ermittelte in einer Studie, dass bei zusätzlicher Berücksichtigung der Gärreste (siehe Punkt 7) 6,6% der deutschen Gemeinden einen N-Anfall von über 170 kg N/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche haben werden. Allein in Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen fehlen somit knapp 240.000 ha, um die überschüssigen N-Mengen zu verwerten.

 

Verschärfung trifft vor allem Schweinehalter

Gerade Schweinehalter sind von der Novellierung der Düngeverordnung in dreifacher Hinsicht betroffen. Erstens hat Schweinegülle höhere Nährstoffgehalte als Rindergülle. Zwei­tens müssen Schweinehalter künftig nach Abzug der Stall-, Lager-und Aus­bringungsverluste mindestens 70 %, statt bisher 60 %, der Nährstoffe an­rechnen. Und drittens dürfen sie ab 2018 nur noch 75 % und ab 2020 nur noch 50 % des P-Entzugs düngen, wenn ihre Böden in den Versorgungsstufen D und E lie­gen, was in vielen Betrieben der Fall ist. Dies alles wird den Nährstoff-und Flä­chendruck in den Regionen mit hoher Schweinedichte zusätzlich erhöhen und die Landwirte vor neue Herausforderungen stellen.

 

Sich anpassen

Die Fläche wird vor allem in den Veredlungshochburgen Deutschlands auch in Zu­kunft der alles begrenzende Faktor blei­ben. Demnach können nicht alle betroffenen Landwirte zusätzliche Flächen zur Lösung des Problems heranziehen, sodass die Suche nach Alternativen und deren Umsetzung in Betracht gezogen werden muss. Allen voran gilt es dabei, die Nährstoffe im Wirtschaftsdünger durch eine N- und P-optimierte Fütterung zu reduzieren. Dies kann z.B. durch eine an den Bedarf angepasste Auswahl der Futtermittel bzw. den teilweisen Ersatz mit N- oder P-ärmeren Futtermitteln erfolgen. Da die Nährstoffe von den Tieren jedoch nicht gänzlich verwertet werden können, lassen sich Rückstände in der Gülle auch bei einer perfekt angepassten Fütterung nicht vermeiden. Die Strategie einer N- und P-optimierten Fütterung kann jedoch sowohl in der Schweine- als auch in der Rinderhaltung zu einer effizien­teren Futterausnutzung führen und so­mit die Nährstoffbilanz des einzelnen Betriebes entlasten. Dazu müssen die Tiere so gefüttert werden, dass Bedarf und Angebot optimal aufeinander abge­stimmt sind.

 

N-reduzierte Ration berechnen

Wir von fodjan haben uns dieser Probleme bereits angenommen und unsere Fütterungsapp um den Vorschlag einer N-reduzierten Ration erweitert. Auch in der fodjan Pro Version wird diese Option bald  verfügbar sein. Ausgehend von Ihrer aktuellen Fütterung zeigen wir Ihnen schnell und einfach eine bedarfsorientierte Ration für die Vermeidung einer N-Überversorgung. Auf der diesjährigen Agritechnica in Hannover werden wir unter anderem die App mit all ihren Funktionen und Hilfestellungen vorstellen und sind gespannt auf Ihre Fragen und Anregungen. Besuchen Sie uns am Sachsen!-Stand in der Halle 27 oder am Stand der BayWa in Halle 20. Wir freuen uns auf Sie!

 

fodjan auf der Agritechnica 2017

Mehr Informationen zur App finden Sie in Ihrem Appstore. Schauen Sie doch mal vorbei!

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(Beitragstitelfoto: Agroscope, Gabriela Brändle, 2017)

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