Datenschutz-Grundverordnung: Was auf Landwirte, Berater und Tierärzte zukommt

Mit dem 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft und ersetzt so die alte EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Welche Veränderungen bringt die neue Verordnung mit sich und inwiefern sind Landwirte, Tierärzte und Futtermittelhändler betroffen?
Im Kern vereinheitlicht die DSGVO die Verarbeitung und den Gebrauch personenbezogener Daten, um den persönlichen Datenschutz zu verbessern. Die hohen Strafen von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des letztjährigen globalen Umsatzes und die zukünftigen Kontrollämter zeigen zudem deutlich, wie ernst die neue Verordnung zu nehmen ist.

 

Was sind personengebundene Daten in der Tierhaltung?

Sensible Daten fallen auch in der Tierhaltung an.Personengebundene Daten sind solche, die entweder direkt mit einer Person in Verbindung stehen oder über dritte Daten mit dieser in Verbindung gebracht werden können. Demnach gilt zum Beispiel auch die Ohrmarke eines Rinds als personengebunden, da der Besitzer z.B. über die HIT-Datenbank mit dieser in Verbindung gebracht werden kann.

Ein anderes Beispiel sind Schlachtauswertungen und Milchleistungsprüfung. Alle Daten, die hier über die Tiere gesammelt werden, fallen unter die Datenschutzgrundverordnung, da auch hier die gesamte Auswertung klar dem Besitzer der Tiere zugeordnet werden kann und sie Aufschluss über seine wirtschaftliche Lage geben.

 

Welche Rechte in Bezug auf diese Daten sind nun klar geregelt?

  • Ausgabe aller mit Ihnen in Verbindung stehenden Daten: Sie können ab dem 25.05.2018 vom sogenannten „Auskunftsrecht“ Gebrauch machen. Das heißt, sie können von Unternehmen die über Sie gesammelten Daten anfragen. Das Unternehmen muss diese Daten lückenlos an sie aushändigen. Das sind z.B. alle Daten über ihre Tiere, Mitarbeiter, Futterbestände oder Futterqualitäten. Aber auch alle Notizen über sie wie Termine, Verkaufsziele, interne Bemerkungen. Kurz gesagt: ALLES!
  • Datenlöschung: Auf Wunsch von ihnen muss das Unternehmen alle dokumentierten Verbindungen zu Ihnen unwiderruflich löschen („Recht auf Vergessen“).
  • Mehr Kontrolle über die Verarbeitung persönlicher Daten: Die Einwilligung der Datenverarbeitung muss durch den Verbraucher, also Sie, klar und deutlich erteilt werden und kann jederzeit widerrufen werden.
  • Daten müssen zweckgebunden verwendet werden: Die gespeicherten Daten dürfen von dem Unternehmen nur für den vorher definierten Zweck verwendet werden und müssen nach dessen Vollendung gelöscht werden. Zweckänderung sind nur in Ausnahmesituationen erlaubt.

 

Wer muss die Regeln der DSVGO beachten?

Jedes Unternehmen, das in Kontakt mit personengebundenen Daten steht und diese verarbeitet ist dazu gezwungen, die Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Demnach sind z.B. auch Tierärzte und Futtermittelfirmen, die Daten über ihre Kunden speichern, betroffen.

Wir von fodjan nehmen diese neue Verordnung sehr ernst. Für uns hat Datenschutz schon immer hohe Priorität, denn Sie sollen Herr über all Ihre persönlichen Daten sein. Sie entscheiden, wie Sie diese vernetzen und miteinander sprechen lassen, so wie Sie es für richtig halten.

Wie verwendet fodjan Ihre Daten? Bei einem einfachen Besuch unserer Website, dem Blog oder dem Herunterladen unserer App überträgt Ihr Internetbrowser oder Ihr Smartphone automatisch einige Daten an uns.

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fodjan App und fodjan Pro sichern Ihre Fütterungsdaten. Sie entscheiden, mit wem Sie Ihre Daten teilen und wie Sie sie verwenden wollen.

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